Thema: Pflegekräfte aus Osteuropa – seriöse Helfer(innen)?

Viele Menschen in unserer Gesellschaft sind durch schwere Erkrankungen, durch Behinderungen und auch altersbedingt nicht mehr in der Lage, ihren Haushalt selbständig zu führen und ihren Tagesablauf zu organisieren. Sie benötigen eine „24 Stunden-Betreuung“, die, trotz guten Willens, von Familienangehörigen in den meisten Fällen nicht geleistet werden kann. Um dem Pflegebedürftigen die Unterbringung in einem Pflegeheim zu ersparen und ihm das Leben in seinem häuslichen Umfeld auch weiterhin zu ermöglichen, stellen Familienangehörige Personal ein, das die Pflege und Betreuung übernimmt. Aus Kostengründen werden Pflegekräfte aus Osteuropa (z.B. Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Slowenien) häufig bevorzugt, da der finanzielle Aufwand für osteuropäische Hilfskräfte immer noch erheblich geringer als für deutsches Pflegepersonal.

Um sicher zu sein, dass es sich um ein legales Beschäftigungsverhältnis handelt, ist folgendes dringend zu beachten. Hilfskräfte aus osteuropäischen Ländern, die der EU (Europäische Union) angehören, werden durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) über die „ZAV“ (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) vermittelt, wobei die gleiche Person für den Zeitraum von drei Jahren beschäftigt werden kann. Allerdings besteht die Möglichkeit, mehrere Haushaltshilfen mit eigenen Arbeitsverträgen und einer Mindestbeschäftigungszeit von einem Monat, einzustellen. Der Vorteil liegt darin, dass im Krankheitsfalle einer Pflegekraft oder wegen einer Notsituation, jederzeit andere Mitarbeiter einspringen können.

Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit nach dem EU-Recht ist die Tätigkeit der Hilfskräfte legal, vorausgesetzt, sie sind vollzeitbeschäftigt und als Angestellte eines Unternehmens sozialversichert. Selbstständige müssen nachweislich gewerblich angemeldet sein. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt ist meistens illegal in Deutschland tätig.

In einem Arbeitsvertrag zwischen dem Familienangehörigen (Arbeitgeber) und den osteuropäischen Pflegekräften kann individuell festgelegt werden, welche Hilfestellungen und unterstützenden Maßnahmen zu leisten sind. Auch sollte, im Falle eines Ablebens des Pflegebedürftigen, eine Kündigungsfrist festgelegt werden. Hilfspersonal aus Osteuropa ist berechtigt, neben den hauswirtschaftlichen Aufgaben auch die pflegerischen Hilfestellungen zu übernehmen. Zu diesen Alltagshilfen gehören u.a. An- und Auskleiden, Einnehmen der Mahlzeiten, Körperhygiene, Aufstehen- und Zubettgehen und Hilfe beim Aufenthalt innerhalb und auch außerhalb des häuslichen Bereiches.