Was Seniorenbetreuung bedeutet

Die Seniorenbetreuung ist eine sehr gute Alternative, die von verschiedenen medizinischen Dienstleitungsunternehmen angeboten wird. Das Ziel der Seniorenbetreuung ist, betreuungs- und pflegebedürftige Personen, die in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten, bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Probleme zu helfen, sie zu unterstützen, ihnen Tätigkeiten, die schwerfallen, abzunehmen und wenn erforderlich, auch pflegerische Aufgaben zu übernehmen, um eine Unterbringung in ein Alten- oder Pflegeheim so lange wie möglich zu vermeiden.

Die Seniorenbetreuung betrachtet es als ihre Aufgabe, die Lebensqualität der zu betreuenden Person zu erhalten und für eine angenehme Lebenssituation zu sorgen. Die Betreuung versucht, den sozialen, seelischen, körperlichen und auch kulturellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Mit viel Verständnis und Geduld wird die zu pflegende Person immer wieder aufgefordert und motiviert, aktiv zu werden, ihr Leben so weit wie möglich selbst zu gestalten und Verantwortung für sich zu übernehmen. Die Möglichkeit in der vertrauten Wohnung versorgt, gepflegt und betreut zu werden, wirkt sich außerdem positiv auf die Genesung, die Besserung und das Wohlbefinden der zu betreuenden Person aus.

Verschiedene Arten der Betreuung

Es gibt verschiedene Arten der Seniorenbetreuung. Bei einer 24- Stunden-Betreuung lebt der Pfleger(in) für einen festgelegten Zeitraum mit im Haushalt der zu hilfsbedürftigen Person. Ein Wechsel des Pflegepersonals wird bei dieser Betreuungsform zwar erforderlich, bleibt aber auf wenige Personen beschränkt.

Auch eine stundenweise Betreuung (Teilzeitbetreuung), bei der der Pfleger(in) u.U. mehrmals täglich zur vereinbarten Zeit die Betreuung übernimmt, kann in Anspruch genommen werden. Wird die hilfsbedürftige Person zum Teil von Familienmitgliedern und Freunden versorgt und kommt es durch Urlaub oder Krankheit zu zeitlichen Engpässen, steht die Seniorenbetreuung für diese Zeiten ebenfalls zur Verfügung, sodass der hilfsbedürftige Mensch nicht vorübergehend in einem Heim untergebracht werden muss. Auch als Reise- und Urlaubsbegleitung kann die Seniorenbetreuung in Anspruch genommen werden.


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